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Urteil anfechten durch Revision im Strafrecht

Rettung in letzter Sekunde – Urteil abgewendet dank Revision

Eine Verurteilung im Strafrecht hat für die Betroffenen und auch die Familien der Verurteilten mitunter weitreichende Folgen. Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis oder gar eine Freiheitsstrafe können die Konsequenzen der Verurteilung sein. Die Revision im Strafrecht ist die letzte Möglichkeit ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen.

Was genau ist eine strafrechtliche Revision eigentlich?

Eine Revision ist ein Rechtsmittel, mit welchem man sich gegen ein fehlerhaftes Urteil wehren kann. Ein weiteres Rechtsmittel ist die Berufung. Doch anders als die Berufung ist die Revision keine Tatsacheninstanz, sondern es wird nur eine Prüfung auf Rechtsfehler vorgenommen. Eine eigene Beweiswürdigung findet nicht mehr statt. Sachverständige oder Zeugen werden bei solch einem Verfahren ebenfalls nicht gehört. Da eine Revision ein sehr spezielles Verfahren ist, sollte in solch einem Fall auf eine spezialisierte Anwaltskanzlei zurückgegriffen werden.
In den meisten Fällen ist die strafrechtliche Revision die letzte Möglichkeit, die Rechtskraft eines Strafurteils abzuwenden oder alternativ abzuschwächen. Andernfalls kommt lediglich eine Verfassungsbeschwerde oder ein Wiederaufnahmeverfahren in Betracht, um ein fehlerhaftes Urteil anzugreifen.

Revision im Strafrecht schützt vor GefängnisWann ist eine Revision zulässig und gegen welche Urteile kann sie eingelegt werden?

Hat ein Landgericht ein Urteil gefällt, kann dieses mit einer Revision angefochten werden. Zuständige Revisionsinstanz wäre dann der Bundesgerichtshof. Möchte man gegen das Urteil eines Amtsgerichts vorgehen, dann kann man auch dies mittels einer Revision machen. Entweder wird dann zunächst eine Berufung der kleinen Strafkammer am Landgericht durchgeführt oder es wird eine sogenannte Sprungrevision angestrebt. Im letzteren Fall wäre das Oberlandesgericht zuständig.

Wie ist der Ablauf eines Revisionsverfahrens?

In der Regel wird eine Revision im Strafrecht ausschließlich schriftlich durchgeführt. Die mit der Revision beauftragte Kanzlei, z.B. strafverteidiger-boerner.de, wird das Urteil sowie das Hauptverhandlungsprotokoll und die zugrunde liegenden Ermittlungsakten genauestens unter die Lupe nehmen und nach Verfahrens- und Rechtsfehlern suchen. Die Suche nach potentiellen Verfahrens- und Rechtsfehlern ist dabei sehr umfangreich.
Durch den Verurteilten selbst oder dessen Verteidiger muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils Revision eingelegt werden. Anschließend hat der beauftragte Rechtsanwalt einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe dafür Zeit, die Revision zu begründen. Alternativ kann dies auch durch den Angeklagten zu Protokoll der Geschäftsstelle vorgenommen werden.
Der Kern der Revision liegt dabei darin aufzuzeigen, dass der für das Urteil zuständige Tatrichter zwar den Sachverhalt richtig erfasst, aber die vorgenommene rechtliche Würdigung nicht korrekt vorgenommen hat. Dies wird auch als Sachrüge bezeichnet. Ansatzpunkt für die Revision kann auch die Verfahrensrüge sein. Bei einer Verfahrensrüge wird kritisiert, dass bestimmte Verfahrensfehler vorliegen und diese mit in den Prozess der Urteilsfindung eingeflossen sind.

Näheres zu dem Thema finden Sie hier:

Umweltordnungswidrigkeiten und Straftaten

 

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Umzug

Umzug – niemals ohne richtige Planung

Ein Umzug ist immer eine große Herausforderung in Bezug auf Logistik, Stress und Zeitaufwand. Und vor allem ist auch die optimale Planung vor dem Umzug unbedingt ernst zu nehmen. Wenn ein Umzug nicht perfekt geplant wird, können sehr viele einzelne Punkte den ganzen Umzug gefährden oder zeitlich verzögern und auch erhebliche Mehrkosten verursachen. Am besten man macht sich vorher eine Checkliste, die auch zeitliche Planungen zu den einzelnen Punkten enthält. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, beauftragt man ein professionelles Umzugsunternehmen. Dann kann praktisch nichts schiefgehen, weil das Umzugsunternehmen in der Regel den kompletten Umzug aus einer Hand anbietet. Das beinhaltet dann alles von den Transportern bis zu Umzugshelfern und Umzugskartons. Und auch Entrümpelung, Sperrmüll und Behördenanmeldungen sind dann inbegriffen.

Bereits Monate vorher planen

Die Checkliste für den Umzug sollte bereits lange im Voraus fertig sein. Dann hat man auch notfalls noch zeitlich Puffer, wenn einmal eine einzelne Position etwas in Verzug geraten sollte. Wenn man einen Umzug privat organisiert muss man alles selbst machen. Und die Frage, ob man Kosten spart, ist nicht grundsätzlich klar. Wenn man einen Transporter zur Verfügung hat, für den man keine Leihwagenkosten bezahlen muss, weil er zum Beispiel einem bekannten gehört, ist das schon eine wichtige Position. Denn einen Transporter benötigt man auf jeden Fall. Außerdem muss man rechtzeitig einen Umzug bei den Behörden beantragen/anmelden, weil man in der Regel zum Parken des Transporters vor der alten Adresse und der neuen Adresse beim Umzug Parkverbotsschilder aufstellen muss, die auch eine Gebühr kosten. Außerdem muss man die Größe der Transporter richtig kalkulieren, sonst muss man öfters fahren, was auch Zeit und Geld kostet, selbst wenn man keine Automiete zahlen muss. Ganz wichtig sind auch die Umzugshelfer. Wenn man ein Umzug privat organisiert, muss man genug Umzugshelfer haben, die auch pünktlich an dem Tag erscheinen müssen. Da ist man mit professionellen Helfern auch von einer Studentenagentur noch am ehesten auf der sicheren Seite. Mindestens muss man die privaten Helfer mit Verpflegung und Getränken entschädigen. Bei gewerblichen Helfern muss ein Stundensatz gezahlt werden.

Wenn man einen Umzug privat organisiert muss man alles selbst machen. Und die Frage, ob man Kosten spart, ist nicht grundsätzlich klar.

Versicherungen und Telefon ab- und ummelden

Neben den rein körperlichen Tätigkeiten wie Umzugskartons packen und schleppen, darf man natürlich nicht vergessen, Strom und Telefon und andere Versorger Dienstleistungen an der alten Adresse rechtzeitig abzumelden und an der neuen Adresse anzumelden. Außerdem muss der Mietvertrag gekündigt und der neue Mietvertrag unterschrieben werden. Auch Renovierungsarbeiten müssen meist noch in der alten Wohnung erledigt werden. Am Tag selbst muss der komplette Hausrat effektiv von A nach B transportiert werden. Auf keinen Fall darf der Aufwand eines Umzugs unterschätzt werden.

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